Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Geltungsbereich, Informationen, Allgemeines

1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten zwischen uns und unseren Kunden ausschließlich. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung.

2. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind ausschließlich Unternehmer. Ein Verkauf an Verbraucher findet nicht statt.

a.) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist entsprechend § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (z.B. Aktiengesellschaft, GmbH), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

b.) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist entsprechend § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

II. Vertragsschluss, Kostenvoranschlag, Zahlung

1. Angebote des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Erklärung durch uns als angenommen.

2. Sofern der Kunde ein verbindliches Angebot von uns wünscht, so ist ein schriftlicher Kostenvoranschlag notwendig. Wir sind für 14 Tage an das unterbreitete Angebot in Form eines Kostenvoranschlages gebunden. Zum Vertragsschluss ist es ausreichend, wenn der Kunde das in Form des Kostenvoranschlages unterbreitete Angebot annimmt. Sofern der suggerierte und in dem Kostenvoranschlag dargelegte Auftrag durch den Kunden nicht erteilt wird, steht es uns frei, eine Gebühr für den Kostenvoranschlag zu erheben. Diese Gebühr wird

jedoch vorher mit dem Kunden abgestimmt und vereinbart.

3. Unsere Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne jeden Abzug fällig. Zahlungsverzug tritt spätestens innerhalb

von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ein. Die rechtzeitige Zahlung ist nur dann gegeben, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb dieser Frist auf einem unserer Geschäftskonten zu dessen endgültiger freier Verfügung eingegangen ist.

4. Ab Verzug wird die offene Forderung mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. Wird ein höherer Zinssatz durch Inanspruchnahme von Bankkrediten etc. nachgewiesen, sind wir jedoch berechtigt, den höheren Zinssatz geltend zu machen.

5. Der Kunde ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. Wir behalten uns vor, technische Verbesserungen und durch Weiterentwicklung bedingte Konstruktions- und Rezeptionsänderungen vorzunehmen. Sofern solche technischen Verbesserungen und durch Weiterentwicklungen bedingte Konstruktionsänderungen während der Annahmefrist eines von uns unterbreiteten Angebots erfolgen, so gilt der Vertrag durch uns auch als erf